Ab 2020 sind im Rahmen der Ausbildung nach Pflegeberufegesetz PraxisanleiterInnen verpflichtet, jährlich mindestens 24 Stunden einer berufspädagogischen Fortbildung zu absolvieren und nachzuweisen.
Diese Fortbildung ist ein Modul der Reihe "Praxisanleitung - jährliche Fortbildung".
Die anderen Module sind:
Die TeilnehmerInnen sind in der Lage einen Ausbildungsplan für die praktische Ausbildung in der Pflege zu schreiben.
PraxisanleiterInnen in der Pflege
Abgeschlossene Weiterbildung zur / zum PraxisanleiterIn.
Mit dem Gesetz zur Reform der Pflegeberufe aus dem Jahr 2017 wurde der Grundstein für eine zukunftsfähige und qualitativ hochwertige Pflegeausbildung gelegt. Aus den bisher eigenständigen Ausbildungsberufen Krankenpflege-, Kinderkrankenpflege- und Altenpflege wurde die Berufsbezeichnung Pflegefachmann und Pflegefachfrau.
Die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung sieht zudem einen Ausbildungsplan mit einer entsprechenden Kompetenzentwicklung sowie darauf ausgelegten Praxisanleitungen vor.
Doch wie kann so ein Ausbildungsplan aussehen? Gibt es Vorgaben seitens des Gesetzgebers?
All diesen und Ihren Fragen gehen wir in dieser Fortbildung auf den Grund.
Zukunftsfähige und qualitativ hochwerte Ausbildung in der Pflege.
Gern gewähren wir Ihnen bei Buchung aller drei Fortbildungen aus der Reihe „Ausbildung nach Pflegeberufegesetz“ einen Paketpreis:
Geben Sie bei der Buchung den Namen der weiteren zwei Module an, für die Sie sich anmelden.
Fortbildungspunkte: 8
Pro Einzelseminar: 100,00 Euro für TeilnehmerInnen von Ausbildungs- und Verbundspartnern, 150,00 Euro für andere TeilnehmerInnen
Anja Dietze
Fon 0351 896640-45 Mob 0151 10548184
WBS TRAINING SCHULEN gGmbH
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