Damit zugelassene Betreuungseinrichtungen, als auch bereits zugelassene Pflegedienste Leistungen zur Stärkung der häuslichen Versorgung pflegebedürftiger Menschen erbringen können, ist eine Basisqualifikation vorgesehen.
Rechtlicher Rahmen: Seit dem 1. Januar 2017 (reformierte Fassung vom 23.01.2019) ist die "Verordnung über niedrigschwellige Hilfe- und Betreuungsangebote für Pflegebedürftige (HBPfVO) durch die "Verordnung über die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag und Förderung der Weiterentwicklung der Versorgungsstruktur in Nordrhein-Westfalen" (AnFöVO) ersetzt worden.
Der Kurs ist geeignet für Berufsrückkehrer, Quereinsteiger, Menschen ohne berufliche Ausbildung, Interessierte, die von ihrer persönlichen Eignung her ihre berufliche Zukunft in der Betreuung von älteren und hilfebedürftigen Menschen sehen.
Montag-Freitag 08.00-16.00 Uhr
Betreuungskräfte müssen ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein und Einführungsvermögen besitzen, auf Menschen mit Einschränkungen zugehen und sich in die Situation dieser Personengruppe hineindenken können.
Ein allgemeiner Schulabschluss ist Voraussetzung, um die fachtheoretischen Inhalte und das im Alltag begleitende medizinische und pflegerische Fachwissen verstehen zu können.
Bei der Ausgestaltung der Schulungsinhalte der Pflegekurse spielen immer folgende vier Aspekte eine Rolle:
Die Vermittlung von praktischen Fähigkeiten steht im Mittelpunkt der Fortbildung. Jede Pflege verlangt einige praktische Fähigkeiten, die sich erlernen und anwenden lassen. Dazu gehören:
Abschluss:
Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten Sie das WBS-Zertifikat
#keeplearning