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Fördermöglichkeiten Ausbildung & Umschulung

Fördermöglichkeiten für Schüler:innen

Die WBS TRAINING SCHULEN gGmbH ist ein nach AZAV zugelassener Träger für die Förderung der beruflichen Weiterbildung nach dem Recht der Arbeitsförderung.
Die angebotenen Ausbildungen können durch die Bundesagentur für Arbeit, die Jobcenter oder das Land gefördert werden. Die Förderung unterliegt landesspezifischen Vorgaben und ist nicht vereinheitlicht. Im persönlichen Gespräch analysieren wir deine individuellen Möglichkeiten und unterstützen dich bei der Beantragung.

Schüler-BAföG

Für den Besuch einer Fachschule, Berufsfachschule oder Fachoberschule können Schüler:innen zur Finanzierung des Lebensunterhalts und der Ausbildung das Schüler-BAföG beantragen. Es wird als monatlicher Zuschuss gewährt, der nicht zurückgezahlt werden muss. Um die Förderung in Anspruch zu nehmen, darfst du zu Beginn der Ausbildung das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Je nach Art der besuchten Schule, ist die Förderung zusätzlich vom Wohnort der Schüler:in abhängig.

Die Anträge stellst du rechtzeitig vor Beginn der Ausbildung beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung. Dieses befindet sich i.d.R. bei der Stadt-/Kreisverwaltung am Wohnort deiner Eltern.

Die Leistungen des Schüler-BAföG werden ab Ausbildungsbeginn, frühestens jedoch ab Antragstellung erbracht und können nicht rückwirkend geleistet werden. Bei der Ermittlung der Förderhöhe werden das persönliche Einkommen sowie das der Ehepartner:in und der Eltern berücksichtigt.

Weitere Informationen und die Antragsformulare findest du direkt auf den BAföG-Seiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung

Elternunabhängiges BAföG

Elternunabhängiges BAföG können Schüler:innen beziehen, die zwischen ihrem 18. Geburtstag und dem Beginn der Ausbildung schon erwerbstätig waren. Die genauen Bedingungen sowie die Antragsformulare findest du direkt auf den

BAföG-Seiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.

Bildungsgutschein

Einen Bildungsgutschein können Arbeitnehmer:innen in Anspruch nehmen, bei denen die Weiterbildung notwendig ist,

  • damit Arbeitslosigkeit beendet oder
  • eine drohende Arbeitslosigkeit abgewendet werden kann oder
  • um einen fehlenden Berufsabschluss nachzuholen.

Voraussetzung ist zudem eine vorherige Beratung durch die Agentur für Arbeit. Weitere Informationen findest du in unserem Ratgeber oder auf den Internetseiten der Agentur für Arbeit.

Weiterbildungsgeld

Mit der Einführung des Bürgergeldes wird auch Weiterbildung und Umschulung gefördert. Ziel ist es, möglichst vielen Menschen zu ermöglichen, einen Berufsabschluss nachzuholen und in Arbeit zu kommen, die sie wirklich interessiert, anstatt sie möglichst schnell irgendwohin zu vermitteln.

Als Bürgergeld-Empfänger:in kannst du ab dem 01.07.2023 anrechnungsfrei 150 monatlich zusätzlich zu deinem Regelbedarf bekommen. Voraussetzung dafür ist, dass du eine berufsabschlussbezogene Weiterbildung oder Umschulung machst. Aber auch Weiterbildungen ohne Berufsabschluss oder Coachings werden gefördert: Hier kannst du 75 monatlich erhalten, wenn das Coaching oder die Weiterbildung 8 Wochen oder länger dauert und deine Chancen erhöht, beruflich wieder Fuß zu fassen.

Alle Infos zum Weiterbildungsgeld

Bildungskredit

Schüler:innen, die einen berufsqualifizierenden Bildungsgang besuchen und das 36. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können in den letzten beiden Ausbildungsjahren einen sehr zinsgünstigen Bildungskredit beantragen. Im Gegensatz zu den BAföG-Leistungen ist die Bewilligung des Bildungskredits unabhängig vom eigenen Einkommen, vom Einkommen der Eltern und der Ehegatt:innen. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung eines Bildungskredits besteht nicht – die Mittel werden nach Verfügbarkeit ausgegeben. Der Bildungskredit kann zusätzlich zum Schüler-BAföG beantragt werden.

Weitere Informationen und die Antragsformulare findest du direkt auf den Bildungskredit-Seiten des Bundesverwaltungsamts.

Weiterbildungsprämie

Wer eine Weiterbildung besucht, die zum Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf führt (Umschulung), kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Weiterbildungsprämie erhalten. Die Ausbildungsdauer muss auf mindestens 2 Jahre festgelegt und eine Zwischenprüfung muss in den jeweiligen Berufsgesetzen oder Ausbildungsverordnungen vorgesehen sein. Für das Bestehen der Zwischenprüfung gibt es 1.000 Euro, für die bestandene Abschlussprüfung 1.500 Euro.

Hier findest du weitere Informationen zur Weiterbildungsprämie und unsere Umschulungen.

Bei Fragen kontaktieren uns, wir beraten dich gerne!

Kindergeld

Bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres kann das Kindergeld weiter gezahlt werden, solange das Kind für einen Beruf ausgebildet wird.

Weitere Informationen findest du direkt auf den Kindergeld-Seiten der Bundesagentur für Arbeit

Steuerliche Berücksichtigung des Schulgeldes

Eltern können 30% des Schulgeldes (bis zu 5.000 €) als Sonderausgaben bei ihrer Steuererklärung geltend machen. Dafür müssen sie für das Kind, welches eine Fachschule, Berufsfachschule oder Fachoberschule besucht, Kindergeld erhalten oder Kinderfreibeträge geltend machen können. Kosten für die Beherbergung, Betreuung und Verpflegung des Kindes sind vom Steuerabzug ausgeschlossen.

Weitere Förderprogramme

Mit der Förderdatenbank des Bundes im Internet gibt die Bundesregierung einen umfassenden und aktuellen Überblick über sämtliche Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union, welche die berufliche Aus- und Weiterbildung finanziell unterstützen.

Förderdatenbank des Bundes

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Trägerzulassung

Hier kannst du die Zulassung der WBS TRAINING SCHULEN gGmbH als Träger für die Förderung der beruflichen Weiterbildung nach dem Recht der Arbeitsförderung herunterladen.

Zertifikat ISO 9001 : 2008

Hier kannst du die Bescheinigung, dass die WBS SCHULEN ein Qualitätsmanagementsystem eingeführt haben und anwenden, herunterladen.

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