Veränderte gesetzliche Rahmenbedingungen:
Ab 1. Juli 2023 gilt in vollstationären Pflegeeinrichtungen deutschlandweit eine veränderte Personalbemessung. Zur Begründung hat das Gesundheitsministerium folgendes Dokument veröffentlicht: Personalbemessungsverfahrens.pdf herunterladen
Die Ausstattung mit Pflege- und Betreuungspersonal setzt sich dann zusammen aus einem Qualifikationsmix von Pflegefachkräften, Staatlich geprüften Krankenpflegehelfer:innen sowie Hilfskräften ohne Ausbildung und ist geregelt in § 113c Personalbemessung in vollstationären Pflegeeinrichtungen.
Ein Engpass ist schon jetzt erkennbar bei der Qualifikation „Staatlich anerkannte/r Pflegehelfer:in“. Gemeinsam mit dem VBFA haben wir das Curriculum für eine Weiterbildung entwickelt, die motivierten, lernbereiten Pflegehelfer:innen ohne Ausbildung über eine Schulfremdenprüfung den Erwerb des Berufsabschlusses „Staatlich anerkannten/r Krankenpflegehelfer:in“ ermöglicht. Am Anfang der Weiterbildung steht eine Eignungsfeststellungs-Prüfung, um den Wissenstand der Bewerber:innen zu prüfen und eine Empfehlung auszusprechen bzw. eine Beratung bezüglich der Machbarkeit anzubieten. Den Umfang der Weiterbildung über 520 UE halten wir für DRINGEND EMPFEHLENSWERT um alle Teilnehmenden optimal auf die Prüfung vorbereiten zu können.
Prüfungen/ Abschluss
Erwerb der Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte/r Krankenpflegehelfer:in“
Voraussetzungen für den Erfolg der Weiterbildung:
Gemeinsam mit Ihren Lernbegleiter:innen erarbeiten Sie prüfungsrelevantes Wissen aus den Lernfeldern:
zzgl. 180,00 EUR Anmelde- und Prüfungsgebühr
Es existieren keine Termine für diesen Standort
#bildungmitherz