Durch die Anerkennung kannst du mehr Verantwortung übernehmen und gibst deiner Karriere mehr Schwung.
Du hast bereits eine Ausbildung in der Pflege, ein Studium der Pflege oder eine Ausbildung oder Studium in einem anderen Gesundheitsberuf in einem Land außerhalb der Europäischen Union absolviert? Du möchtest als anerkannte Fachkraft in Deutschland im Gesundheitswesen arbeiten?
Dazu musst du eine Kenntnisprüfung zur Anerkennung ausländischer Fachkräfte nach dem jeweiligen Berufsgesetz bestehen. Diese Prüfung besteht aus zwei Teilen, einer mündlichen und einer praktischen Prüfung. In der mündlichen Prüfung werden theoretische Kenntnisse abgefragt, in der praktischen Prüfung werden deine Fähigkeiten in konkreten Fallsituationen geprüft. Nach bestandener Prüfung darfst du als gleichwertig anerkannte Fachkraft in deinem Beruf arbeiten und startest deine berufliche und persönliche Karriere in Deutschland.
Um zu den Prüfungen zugelassen zu werden, benötigst du einen Defizitbescheid. Der Defizitbescheid ist ein Dokument, in dem festgelegt wird, was in deiner Prüfung abgefragt wird. Diesen Defizitbescheid bekommst du von der Zentralen Anerkennungsstelle, die für das Bundesland zuständig ist. Außerdem brauchst du ein deutsches Sprachzertifikat mindestens auf dem Niveau B2.
In unseren Vorbereitungskursen wirst du individuell und zielgerichtet auf deine Prüfungen vorbereitet. Um die Kenntnisprüfungen zu bestehen, empfehlen wir dir sehr, diese Vorbereitungskurse zu besuchen. Die Kosten werden dabei von der Agentur für Arbeit übernommen.
Gern beraten wir dich oder deinen Arbeitgeber zu den Finanzierungsmöglichkeiten. Sprich uns gerne an!
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An diesen Standorten können wir dir Vorbereitungskurse und Prüfungstermine anbieten. Du suchst uns an einem anderen Standort? Dann schreib uns bitte an anerkennung@wbs-schulen.de
Dann melde dich direkt hier zum jeweiligen Vorbereitungskurs und den Kenntnisprüfungen an. Alle Vorbereitungskurse und die Kenntnisprüfungen finden in unseren Berufsfachschulen statt.
Um die Kenntnisprüfung zu bestehen und die Anerkennung deines Berufs zu bekommen, empfehlen wir dir, unsere Vorbereitungskurse zu besuchen. In diesen Vorbereitungskursen bereiten wir dich individuell und zielgerichtet auf die Prüfungsinhalte vor.
Deine Vorbereitung findet modular statt. Die einzelnen Module bauen inhaltlich aufeinander auf und werden in Blockwochen angeboten. Alle Module sind AZAV-zertifiziert, damit werden die Lehrgangsgebühren mit einem Bildungsgutschein zu 100 von der Agentur für Arbeit erstattet. Sprich uns gerne an. Wir beraten dich gern, wie du den Bildungsgutschein beantragst.
Dir ist noch nicht alles klar?
Dann schau dir dieses Video an! Hier erklären wir dir noch einmal Schritt für Schritt, was du tun kannst, um als anerkannte Fachkraft in der Pflege in Deutschland arbeiten zu dürfen. Wir erklären dir den Ablauf deiner Anerkennung von der Vorbereitung bis zur Abschlussprüfung. Solltest du weitere Fragen haben ruf uns einfach oder schreib uns, wir helfen dir gerne.
Du hast bereits eine Ausbildung oder ein Studium in einem Gesundheitsberuf abgeschlossen und möchtest in Deutschland arbeiten? Hier erklären wir dir Schritt für Schritt, wie das funktioniert und was du dafür tun musst.
Ausführliche Informationen zum Thema Arbeiten in Deutschland findest du im Portal für ausländische Fachkräfte der Bundesregierung.
Du begleitest oder beschäftigst ausländische Fachkräfte, deren Berufsabschluss bisher nicht in Deutschland anerkannt ist? Dann gibt es gute News:
Die WBS SCHULEN erweitern ihr Angebot und unterstützt dich ab sofort bei der Fachkraftanerkennung.
Ausländische Fachkräfte müssen bei der Zentralen Anerkennungsstelle ihres Bundeslandes die Gleichwertigkeit des Berufs-/Studienabschlusses prüfen lassen.
Liegt keine Gleichwertigkeit vor, müssen die ausländischen Fachkräfte die Defizite mit einem Anpassungslehrgang oder einer Kenntnisprüfung ausgleichen.
Die WBS SCHULEN sind auf Kenntnisprüfungen im Rahmen der Anerkennung ausländischer Fachkräfte im Gesundheitswesen spezialisiert.
Die Kenntnisprüfungen sind in den Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen der Gesundheitsberufe beschrieben. Der Anerkennungsprozess und die Kenntnisprüfungen sind sehr komplex und für viele ausländische Fachkräfte schwer verständlich. Daher haben wir dies beispielhaft für die Kenntnisprüfungen der Pflegeberufe in kurzen Erklärvideos beschrieben.
Wenn du bereits ausländische Fachkräfte ohne anerkannte Qualifikation beschäftigst, kannst du diese auch zu den Vorbereitungskursen und den Kenntnisprüfungen anmelden, um die Ausbildungen deiner Mitarbeitenden anerkennen zu lassen. Das hat viele Vorteile:
Der Vorbereitungskurs ist dank AZAV-Zertifizierung komplett kostenfrei, da die Lehrgangsgebühren auf Grundlage des Qualifizierungschancengesetz (QCG) von der Agentur für Arbeit zu 100 erstattet werden.
Durch die Kenntnisprüfung wird sichergestellt, dass deine Kenntnisse in deinem Beruf auf einem gleichwertigen Niveau sind wie die Kenntnisse einer deutschen Ausbildung oder Studiums. Nach deiner bestandenen Prüfung bekommst du die entsprechende Berufsurkunde ausgehändigt und startest deine Karriere im deutschen Gesundheitswesen.
Um zum Vorbereitungskurs und den Prüfungen zugelassen zu werden brauchst du einen Defizitbescheid von der Zentralen Anerkennungsstelle für das Bundesland, in dem die Prüfungen stattfinden und ein deutsches Sprachzertifikat auf dem Niveau B2.
Der Defizitbescheid ist ein Dokument, auf dem die Unterschiede deiner Ausbildung und der deutschen Referenzausbildung vermerkt sind. Diese Unterschiede sind die Grundlage für die Prüfungsinhalte deiner Kenntnisprüfung. Den Defizitbescheid bekommst du, indem du einen Antrag bei der für dein Bundesland Zentralen Anerkennungsstelle auf Anerkennung der Gleichwertigkeit deiner Ausbildung stellst.
Als Arbeitgeber oder Teilnehmer kannst du dir die Kosten des Vorbereitungskurses von der Agentur für Arbeit auf Grundlage des Qualifizierungschancengesetzes (QCG) zurückerstatten lassen. Die mündliche Prüfung kostet anschließend 450,00 Euro und die praktische Prüfung 550,00 Euro, diese Kosten sind nicht erstattungsfähig.
Selbst wenn du nicht bestehst ist das nicht schlimm. Jede Prüfung ist einzeln wiederholbar. Solltest du eine Prüfung nicht bestehen führt das nicht automatisch zum Durchfallen in der Anderen. Eine nicht bestandene Prüfung kannst du ohne Wartezeit erneut ablegen. Allerdings musst du eine erneute Prüfung noch einmal bezahlen.
Die Anerkennung der Ausbildungen deiner Angestellten ist eine tolle Möglichkeit, deinen Personalschlüssel zu verbessern. Anstatt als ungelernte kannst du deine Angestellten auch als vollwertige Fachkräfte einsetzen und somit deine gesamte Belegschaft entlasten. Außerdem kostet dich die Anerkennung dank des Qualifizierungschancengesetzes keinen Cent- die Kosten werden komplett von der Agentur für Arbeit erstattet.
#bildungmitherz