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Anerkennung ausländischer Fachkräfte im Gesundheitswesen.
Du hast einen Defizitbescheid bekommen? Buche jetzt deinen Vorbereitungskurs zur Kenntnisprüfung.

Anerkennung ausländischer Fachkräfte im Gesundheitswesen.


Du hast bereits eine Ausbildung in der Pflege oder ein Studium der Pflege in einem Land außerhalb der Europäischen Union absolviert und möchtest in Deutschland in der Pflege arbeiten?

Dazu musst du eine Kenntnisprüfung zur Anerkennung ausländischer Fachkräfte nach dem Krankenpflegegesetz (KrPflG) und Pflegeberufegesetz (PflBG) bestehen. Diese Prüfung besteht aus zwei Teilen, einer mündlichen Prüfung und einer praktischen Prüfung. In der mündlichen Prüfung werden theoretische Kenntnisse abgefragt, in der praktischen Prüfung werden deine Fähigkeiten in konkreten Pflegesituationen geprüft. Nach bestandener Prüfung darfst du dich dann "Gesundheits- und Krankenpfleger:in", "Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger:in" bzw. "Pflegefachfrau/-mann" nennen.

Um zu den Prüfungen zugelassen zu werden, benötigst du einen Defizitbescheid. Der Defizitbescheid ist ein Dokument, in dem festgelegt wird, was in deiner Prüfung abgefragt wird. Diesen Defizitbescheid bekommst du von der Zentralen Anerkennungsstelle, die für das Bundesland zuständig ist. Außerdem brauchst du ein deutsches Sprachzertifikat mindestens auf dem Niveau B1.

Bei den WBS SCHULEN hast du außerdem die Möglichkeit, zwei Vorbereitungskurse zu besuchen. In diesen Vorbereitungskursen wirst du individuell und zielgerichtet auf deine Prüfungen vorbereitet. Um die Kenntnisprüfungen zu bestehen empfehlen wir dir sehr, diese Vorbereitungskurse zu besuchen.

Deine Ansprechperson.

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Deine Vorteile auf einen Blick.


Vorbereitung.

Wir bereiten dich individuell und intensiv auf die Prüfungen vor.

Anerkennung.

Deine Ausbildung wird vollständig mit einer deutschen Pflegeausbildung gleichgestellt.

Karriere.

Durch die Anerkennung kannst du mehr Verantwortung übernehmen und gibst deiner Karriere mehr Schwung.

Hier findest du unsere Standorte:

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Du arbeitest schon in Deutschland?


junge Frau in Pflegerkleidung.

Du bist bei uns goldrichtig, wenn du...

  • schon in Deutschland lebst und arbeitest,
  • du bereits eine Ausbildung in der Pflege absolviert hast, die du jetzt anerkennen lassen möchtest,
  • du einen Defizitbescheid vorlegen kannst,
  • und über ein Sprachzertifikat (mindestens auf dem Niveau B1) verfügst.

Dann melde dich direkt hier zum Vorbereitungskurs und den Kenntnisprüfungen an. Alle Vorbereitungskurse und die Kenntnisprüfungen finden in unseren Berufsfachschulen statt.

Hier geht's direkt zu den Kursen.

Was sind die Vorbereitungskurse?


Um die Kenntnisprüfung zu bestehen und die Anerkennung als "Gesundheits- und Krankenpfleger:in", "Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger:in" oder "Pflegefachfrau/-mann" zu bekommen, empfehlen wir dir, unsere Vorbereitungskurse zu besuchen. In diesen Vorbereitungskursen bereiten wir dich individuell und zielgerichtet auf die Prüfungsinhalte vor.

Insgesamt beinhaltet die Vorbereitungskurse 240 bzw. 130 Unterrichtseinheiten, die in zwei Theorieblöcken zu jeweils drei Wochen Vollzeit in unseren Berufsfachschulen stattfinden.

Die Vorbereitungskurse sind AZAV-Zertifiziert und damit unkostenfrei, da sich die Kurskosten über das Qualifizierungschancengesetz (QCG) von der Agentur für Arbeit zurückerstatten lassen.

Hier geht's zum Vorbereitungskurs auf die mündliche Prüfung

Hier geht's zum Vorbereitungskurs auf die praktische Prüfung

Praxisanleiter Pflege

Du hast noch Fragen?

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Dir ist noch nicht alles klar?

Dann schau dir dieses Video an! Hier erklären wir dir noch einmal Schritt für Schritt, was du tun kannst, um als anerkannte Fachkraft in der Pflege in Deutschland arbeiten zu dürfen. Wir erklären dir den Ablauf deiner Anerkennung von der Vorbereitung bis zur Abschlussprüfung. Solltest du weitere Fragen haben ruf uns einfach oder schreib uns, wir helfen dir gerne.

Du wohnst noch im Ausland, möchtest aber in Deutschland arbeiten?


Du hast bereits eine Ausbildung in der Pflege abgeschlossen und möchtest in Deutschland arbeiten? Hier erklären wir dir Schritt für Schritt, wie das funktioniert und was du dafür tun musst.

Ausführliche Informationen zum Thema Arbeiten in Deutschland findest du im Portal für ausländische Fachkräfte der Bundesregierung.

Du entscheidest dich dafür, deine Ausbildung anerkennen zu lassen und in Deutschland zu arbeiten.
Du beantragst den Defizitbescheid und absolvierst ein B1-Sprachzertifikat.
Du suchst einen Arbeitgeber, der dir ein Jobangebot übermittelt (z.B. einen Arbeitsvertrag).
Beantrage ein Visum bei der zuständigen Behörde (Achte auf Anforderungen, z.B. Sprachkenntnisse).
Einreise nach Deutschland, Aufnahme des Arbeitsverhältnisses und Start des Vorbereitungskurses.

Informationen für Arbeitgeber.

Du begleitst oder beschäftigst ausländische Fachkräfte, deren Berufsabschluss noch nicht in Deutschland anerkannt ist? Dann gibt es gute News:
Die WBS SCHULEN erweitern ihr Angebot und unterstützen Sie ab sofort bei der Fachkraftanerkennung.
Ausländische Fachkräfte müssen bei der Zentrale Anerkennungsstelle ihres Bundeslandes die Gleichwertigkeit des Berufs- /Studienabschlusses prüfen lassen.
Liegt keine Gleichwertigkeit vor, müssen die ausländischen Fachkräfte die Defizite mit einem Anpassungslehrgang oder einer Kenntnisprüfung ausgleichen.
Die WBS SCHULEN sind auf  Kenntnisprüfungen im Rahmen der Anerkennung ausländischer Fachkräfte im Gesundheitswesen spezialisiert.
Die Kenntnisprüfungen sind in den Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen der Gesundheitsberufe beschrieben. Der Anerkennungsprozess und die Kenntnisprüfungen sind sehr komplex und für viele ausländische Fachkräfte schwer verständlich. Daher haben wir dies beispielhaft für die Kenntnisprüfungen der Pflegeberufe in kurzen Erklärvideos beschrieben.

Wenn du bereits ausländische Fachkräfte ohne anerkannte Qualifikation beschäftigst, kannst du diese auch zu den Vorbereitungskursen und den Kenntnisprüfungen anmelden, um die Ausbildungen deiner Mitarbeitenden anerkennen zu lassen. Das hat viele Vorteile:

  • Die Anerkennung von Pflegefachkräften hilft gegen den Fachkräftemangel.
  • Der Personalschlüssel kann verbessert werden und entlastet die Belegschaft.
  • Vollwertig anerkannte Fachkräfte können entsprechend ihrer Qualifikation eingesetzt werden.
  • Internationalisierung und Diversifizierung des Teams.
  • Der Vorbereitungskurs ist dank AZAV-Zertifizierung komplett kostenfrei, da die Kurskosten auf Grundlage des Qualifizierungschancengesetz (QCG) von der Agentur für Arbeit erstattet werden.
Praxisanleiter Weiterbildung

FAQ - Häufig gestellte Fragen zu den Kenntnisprüfungen und den Vorbereitungskursen.


Durch die Kenntnisprüfung wird sichergestellt, dass deine Kenntnisse in der Pflege auf einem gleichwertigen Niveau sind wie die Kenntnisse der Ausbildung zur Gesundheits- und Krankenpfleger/in, zur Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in oder Pflegefachfrau/-mann sind. Nach der bestandenen Prüfung darfst du dich Gesundheits- und Krankenpfleger/in, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in oder Pflegefachfrau/-mann nennen und alle dem Berufsbild vorbehaltenen Tätigkeiten durchführen.

Um zum Vorbereitungskurs und den Prüfungen zugelassen zu werden brauchst du einen Defizitbescheid von der Zentralen Anerkennungsstelle für das Bundesland, in dem die Prüfungen stattfinden und ein deutsches Sprachzertifikat auf dem Niveau B1.

Der Defizitbescheid ist ein Dokument, auf dem die Unterschiede deiner Ausbildung und der deutschen Referenzausbildung vermerkt sind. Diese Unterschiede sind die Grundlage für die Prüfungsinhalte deiner Kenntnisprüfung. Den Defizitbescheid bekommst du, indem du einen Antrag bei der für dein Bundesland Zentralen Anerkennungsstelle auf Anerkennung der Gleichwertigkeit deiner Ausbildung stellst.

Als Arbeitgeber oder Teilnehmer kannst du dir die Kosten des Vorbereitungskurses von der Agentur für Arbeit auf Grundlage des Qualifizierungschancengesetzes (QCG) zurückerstatten lassen. Die mündliche Prüfung kostet anschließend 450,00 Euro und die praktische Prüfung 550,00 Euro, diese Kosten sind nicht erstattungsfähig.

Selbst wenn du nicht bestehst ist das nicht schlimm. Jede Prüfung ist einzeln wiederholbar. Solltest du eine Prüfung nicht bestehen führt das nicht automatisch zum Durchfallen in der Anderen. Eine nicht bestandene Prüfung kannst du ohne Wartezeit erneut ablegen. Allerdings musst du eine erneute Prüfung noch einmal bezahlen.

Die Anerkennung der Ausbildungen deiner Angestellten ist eine tolle Möglichkeit, deinen Personalschlüssel zu verbessern. Anstatt als ungelernte kannst du deine Angestellten auch als vollwertige Fachkräfte einsetzen und somit deine gesamte Belegschaft entlasten. Außerdem kostet dich die Anerkennung dank des Qualifizierungschancengesetzes keinen Cent- die Kosten werden komplett von der Agentur für Arbeit erstattet.

#bildungmitherz