Deine ausländische Pflegeausbildung ist in Deutschland nicht gleichwertig anerkannt? Du hast bereits einen Vorbereitungskurs absolviert und möchtest nun die praktische Kenntnisprüfung bestehen? Dann freuen wir uns auf dich!
Die Kenntnisprüfungen (mündlich und praktisch) orientieren sich an dem regulären Pflegeexamen, wie es für alle deutschen Pflegefachkräfte nach ihrer 3-jährigen Pflegeausbildung vorgeschrieben ist. Die Prüfungsthemen und der Prüfungsablauf der Kenntnisprüfungen sind in §§ 45 & 47 Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe (PflAPrV), sowie in § 20 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Berufe der Krankenpflege (KrPflAPrV) geregelt.
Wir bei den WBS SCHULEN melden dich bei der Zentralen Anerkennungsstelle (ZAG- PuG) an und stehen dir für alle weiteren Fragen gern zur Verfügung.
Du wirst in einem Pflegebereich geprüft, indem du momentan nicht arbeitest? Dir fehlt noch Praxis bei vorbehaltenen Tätigkeiten einer Pflegefachkraft oder beim Erstellen und Schreiben von Pflegeplanungen? Dann empfehlen wir dir unseren Vorbereitungskurs auf die praktische Kenntnisprüfung.
Du kannst bei Nichtbestehen der Praktischen Kenntnisprüfung diese nur einmal wiederholen. Daher ist eine gute Vorbereitung wichtig für dich.
Die praktische Kenntnisprüfung richtet sich an Pflegefachkräfte, deren Ausbildung im Herkunftsland keine annähernde Gleichwertigkeit mit der Pflegeausbildung hat.
Aktuell nur für NRW gültig:
Du hast deine ausländische Pflegeausbildung bereits bei der Zentralen Anerkennungsstelle (ZAG-PuG) eingereicht und hast einen Defizitbescheid bekommen.
Wir benötigen vor Kursbeginn von dir:
Die Praktische Kenntnisprüfung findet immer in realen Pflegesettings statt. Welches Pflegesetting für dich ausgewählt und geplant werden muss, ist bereits in deinem Defizitbescheid festgelegt:
Prüfung nach Krankenpflegegesetz (KrPflG):
Die praktische Prüfung besteht aus ein bis vier Pflegesituationen, in den zu prüfenden Fachbereichen (i.d.R. internistisch, chirurgisch, psychiatrisch, neurologisch, ambulante Versorgung) und die Prüfungen sind als Patientenprüfung im Krankenhaus zu gestalten.
Prüfung nach Pflegeberufegesetz (PflBG):
Die praktische Prüfung besteht aus zwei bis vier Pflegesituationen. Die einzelne Pflegesituation entspricht der Versorgung eines Pflegeempfängers, welches in der stationären Akutpflege, der stationäre Langzeitpflege oder der ambulante Akut-/ Langzeitpflege stattfinden kann. Das Pflegesetting entspricht i.d.R. dem aktuellen Einsatzbereich des Prüflings.
Der Ablauf der praktischen Kenntnisprüfung besteht aus 2 Teilen und findet meist an 2 Tagen statt:
Aufgrund der individuellen Prüfungssituationen kann der genaue Prüfungstag immer nur individuell mit dir, deiner Praxisanleitung geplant und abgestimmt werden. Deinen Prüfungstag und die Uhrzeit deiner praktischen Kenntnisprüfung teilen wir dir individuell mit.
Mit dem erfolgreichen Bestehen der mündlichen und praktischen Kenntnisprüfung hast du deine Anerkennung erfolgreich beendet.
Wir feiern deine Erfolge – egal, ob groß oder klein! Diesen Teil unserer Kultur nennen wir „zwischenfreuen“. Lass dich feiern und starte deine berufliche Karriere in Deutschland als anerkannte Pflegefachkraft. Wir freuen uns für dich!
Melanie Meyer
Fon 02381 9954620
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