Der Wille des Patienten – auch hinsichtlich seines Bewegungsdrangs – darf nicht ohne Weiteres eingeschränkt werden. Was Sie als Pflegefachperson wissen sollten, um freiheitsentziehenden Maßnahmen richtig anzuwenden. In der Praxis der Pflege gibt es die verschiedensten Gründe, Patienten oder Bewohner zu fixieren: Ausnahmesituationen aufgrund krankheitsbedingter Anfälle oder Missbrauch von Rauschmitteln, aber auch vorübergehende Fixierungen zur Durchführung medizinischer Eingriffe oder präventive Maßnahmen zur Abwehr drohender Gefahren wie die Anbringung von Bettgittern zur Vermeidung eines Sturzes aus dem Bett können Anlass für freiheitsentziehende Maßnahmen geben.
Nahezu alle diese Maßnahmen stellen grundsätzlich eine strafbare Freiheitsberaubung nach § 239 StGB dar, sodass es unabdingbar ist, die Rechtslage bei Fixierungen gut zu kennen. Obwohl freiheitsentziehende Maßnahmen in den unterschiedlichsten Formen tagtäglich eine Rolle spielen, bestehen häufig Unklarheiten mit deren Anwendung.
Unser neues Angebot richtet sich an Pflegekräfte und alle Interessierten (Vorkenntnisse nicht sind erforderlich).
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Susann Gräfe
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