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Kosten für die Qualifizierungsmaßnahme sowie Lohnkosten können unter folgenden Bedingungen übernommen werden:
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Fallbeispiel 2: In Ihrer Einrichtung arbeitet seit einiger Zeit ein/-e Mitarbeiter/-in als Altenpflegehilfskraft und konnte so bereits Erfahrungen im Arbeitsbereich sammeln. Ihren/Ihre Mitarbeiter/-in können Sie in diesem Fall mit finanzieller Unterstützung zum/zur staatlich anerkannten Altenpfleger/-in umschulen! Durch eine Umschulung können sich Mitarbeiter/-innen in Ihrem Berufsfeld qualifizieren, neues fundiertes Wissen in Ihre Arbeit einbringen und verantwortungsvollere Tätigkeiten übernehmen.
Sie starten Ihre Qualifizierung.
Sie lassen sich bei den WBS SCHULEN umschulen oder weiterbilden. Ihr Arbeitgeber erhält sowohl Qualifizierungs- als auch Lohnkosten erstattet.
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