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Qualifizierungschancengesetz

Qualifizierungschancengesetz – geförderte Weiterbildung und Umschulung.

Neue Chancen für Pflegeeinrichtungen und Beschäftigte.

  • Profitiere von der Qualifizierungsoffensive und rüste deine Pflegeeinrichtung schon heute für die Zukunft.
  • Erhalte finanzielle Unterstützung zu Qualifizierungs- und Lohnkosten für Weiterbildungen, Ausbildungen und Umschulungen.
  • Biete deinen Beschäftigten zusätzliche Anreize durch eine fundierte Qualifizierung im Pflegebereich.

Deine Ansprechperson.

Ayliz Erginos

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Fon 030 2218461-64
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Profitiere von den Möglichkeiten der Qualifizierungsoffensive.
Wir beraten dich unverbindlich und kostenlos!

Eine Qualifizierungsoffensive für die Pflege.

  • Die Situation: Demographischer Wandel, Digitalisierung und Wissensexpansion erhöhen die Herausforderungen in der Pflege.
  • Die Anforderung: Lebenslanges Lernen wird zu einer Grundhaltung, um die Beschäftigungsfähigkeit und Qualität zu sichern.
  • Die Lösung: Du erhältst Zuschüsse zu den Qualifizierungskosten sowie zum Lohnentgelt deiner Beschäftigten.

Qualifizierungschancengesetz: Bedingungen für eine geförderte Qualifizierung.

Kosten für die Qualifizierungsmaßnahme sowie Lohnkosten können unter folgenden Bedingungen übernommen werden:

  • Die Inhalte der Qualifizierung müssen über eine rein arbeitsplatzbezogene Anpassungsfortbildung hinausgehen.
  • Der Berufsabschluss muss mindestens vier Jahre zurückliegen und einen Umfang von mindestens zwei Jahren umfassen.
  • Die/der Beschäftigte darf in den vergangenen vier Jahren vor Antragstellung nicht an einer Maßnahme teilgenommen haben, die von der gleichen Initiative gefördert wurde.
  • Die Maßnahme muss mindestens einen Umfang von 121 Stunden haben.
  • Bildungsträger und -lehrgang müssen für eine Förderung durch das Qualifizierungschancengesetz zugelassen sein. Die WBS SCHULEN verfügen über eine AZAV-Zertifizierung.
  • Die Qualifizierung muss entweder außerhalb des Betriebes oder im Betrieb eines dafür zugelassenen Trägers durchgeführt werden.
Qualifizierungschancengesetz für geförderte Weiterbildung in der Pflege

Du möchtest mehr über das Qualifizierungschancengesetz erfahren?
Lass dich von uns kostenlos beraten!

Profitiere vom Qualifizierungschancengesetz.

Zukunftssicher und förderfähig qualifizieren.

Profitiere von Qualifizierungszuschüssen.

Bilde Pflegefachkräfte aus und binde sie.

Qualifizierungschancengesetz: So kommst du zu deiner Wunschqualifizierung.

Qualifizierungsoffensive für die Pflege
  • Spare Qualifizierungskosten durch staatliche Förderung.
  • Sichere die Beschäftigungsfähigkeit deiner Mitarbeiter:innen.
  • Erhalte Zuschüsse zum Arbeitsentgelt und profitiere von reduzierten Lohnkosten während der Weiterbildung, Ausbildung oder Umschulung.
  • Erhöhe deine Fachkräftequote. 
  • Stärke deine Arbeitgebermarke nachhaltig.


Sichere dir alle Vorteile der Qualifizierungsoffensive.

Wir beraten dich gern!

Qualifizierungschancengesetz: In wenigen Schritten zur Förderung.

  1. Du identifizierst den Weiterbildungs- bzw. Umschulungsbedarf innerhalb deiner Einrichtung.
    Fallbeispiel 1: Für die praktische Ausbildung in der Einrichtung wird eine Praxisanleitung gefordert. Pflegefachkräfte können sich zur Praxisanleiter:in weiterbilden. Während Lehrkräfte für Pflegeberufe für den theoretischen Unterricht an der Berufsfachschule sorgen, trägt die Praxisanleitung Sorge für die Durchführung der Praxis im Pflegeheim.

    Fallbeispiel 2: In deiner Einrichtung arbeitet seit einiger Zeit eine Mitarbeiter:in als Pflegehilfskraft und konnte so bereits Erfahrungen im Arbeitsbereich sammeln. Deine Mitarbeiter:in kannst du in diesem Fall mit finanzieller Unterstützung zur staatlich anerkannten Pflegefachkraft umschulen! Durch eine Umschulung können sich Mitarbeitende in ihrem Berufsfeld qualifizieren, neues fundiertes Wissen in ihre Arbeit einbringen und verantwortungsvollere Tätigkeiten übernehmen.

  2.  

  3. Du sprichst mit qualifizierungsbereiten Mitarbeiter:innen.
    Du gleichst den Qualifizierungsbedarf deiner Einrichtung mit der Weiterbildungs- oder Umschulungsmotivation deiner Angestellten ab.
  4.  

  5. Du wählst gemeinsam mit deinen Mitarbeiter:innen die passende Wunschqualifizierung aus.
    Du entscheidest dich gemeinsam mit deinen Mitarbeiter:innen für die passende Qualifizierung und lässt dich kostenlos bei den WBS SCHULEN zum Bildungsangebot beraten.
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  7. Du kontaktierst den Arbeitgeberservice der Bundesagentur für Arbeit.
    Mit einem Bildungsangebot der WBS SCHULEN und den ausgefüllten Antragsformularen suchst du den Arbeitgeberservice der Bundesagentur für Arbeit auf und beantragst deine Förderung.
  8.  

  9. Deine Förderung wird genehmigt.
    Hierbei handelt es sich um eine Entscheidung, die individuell für deine Einrichtung getroffen wird. Im Falle einer Genehmigung kann ein Teil der Qualifizierungs- sowie Lohnkosten gefördert werden.
  1. Du hast einen Qualifizierungswunsch.
    Fallbeispiel 1: Du arbeitest als Pflegefachkraft und möchtest zur Pflegedienstleitung in deiner Einrichtung aufsteigen, um mehr Verantwortung zu übernehmen. Zu deinen neuen Aufgaben zählen dabei u. a. Pflegemanagement, Personaleinsatzplanung, Vorbereiten und Planen von Schulungen, Überwachen der Qualität in der Pflege, Beratung von Mitarbeiter:innen, Patient:innen und Angehörigen.

    Fallbeispiel 2: Du arbeitest seit einiger Zeit als ungelernte Pflegehilfskraft in einer Einrichtung und konntest so bereits Erfahrungen in diesem Arbeitsbereich sammeln. In diesem Fall kannst du mit finanzieller Unterstützung zur staatlich anerkannten Pflegefachkraft umgeschult werden! Durch eine Umschulung kannst du dich in deinem Berufsfeld qualifizieren und neues fundiertes Wissen in deine Arbeit einbringen.

  2. Du sprichst mit der Agentur für Arbeit.
    Als Arbeitnehmer:in hast du einen Rechtsanspruch auf die Beratung bei der Bundesagentur für Arbeit.

  3. Du führst ein Gespräch mit deiner Arbeitgeber:in.
    Abhängig von der Einrichtung, an der du beschäftigt bist, kann deine Ansprechpartner:in z. B. die Pflegedienstleitung, die Heimleitung und/oder bei größeren Unternehmen auch die Personalabteilung sein.

  4. Du entscheidest dich für deine Wunschqualifizierung.
    Lass dich bei den WBS SCHULEN kostenlos zu unserem Qualifizierungsangebot für Angestellte in der Pflegebranche beraten.

  5. Du suchst die Agentur für Arbeit erneut auf.
    Du nimmst erneut mit der Agentur für Arbeit Kontakt auf, legst das Bildungsangebot der WBS SCHULEN und deine ausgefüllten Antragsformulare vor und beantragst deine Förderung. Die Agentur für Arbeit trifft die Entscheidung für die Förderung deiner Weiterbildung oder Umschulung und stellt dir im Falle einer Genehmigung einen Bildungsgutschein aus.

  6. Du startest deine Qualifizierung.
    Du lässt dich bei den WBS SCHULEN umschulen oder weiterbilden. Deine Arbeitgeber:in erhält sowohl Qualifizierungs- als auch Lohnkosten erstattet.

Deine Ansprechperson.

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Wähle eine starke Bildungspartner:in für die Zukunft.

  • Entscheide dich für eine starke Partner:in für die berufliche Weiterbildung und Umschulung.
  • Erhalte finanzielle Hilfe zu Qualifizierungs- und Lohnkosten für Aufstiegsweiterbildungen.
  • Erhöhe die Fachkraftquote deiner Einrichtung.
  • Biete deinen Beschäftigten zusätzliche Anreize durch eine fundierte Qualifizierung im Pflegebereich.

Lasse dich umfassend zum Qualifizierungschancengesetz beraten.

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